, BKFV-Info

Wichtige Neuerungen bei den Fischereivorschriften per 1. Januar 2020

Am  6.  Juni  2018  hat  der  Grosse  Rat  einer  Änderung  des  Fischereigesetzes  (FiG) zugestimmt. Diese und die dazu gehörenden Verordnungsänderungen treten am 01.01.2020 in Kraft:

Patentgebühren
Die Gebühren für ein Angelfischpatent werden im Rahmen der Sparmass-nahmen des Kantons erhöht. Dies betrifft alle Patente, egal welcher Gültig-keitsdauer. Das Jahrespatent kostet neu CHF 250. Die übrigen Patentpreise werden auf der Homepage des Fischereiinspektorats publiziert. Zusätzlich wird eine neue Patentkategorie für Auszubildende im Alter von 16 bis 25 Jahren geschaffen. Diese Personen bezahlen künftig nur die Hälfte des nor-malen Tarifs.

Hegebeitrag
Zusätzlich zu den Gebühren für ein bernisches Jahrespatent  entrichten er-wachsene Angelfischerinnen und -fischer ab 2020 einen Hegebeitrag von 50  Franken,  wenn  sie  keine  Hegearbeiten  verrichten.  70%  der  jährlichen  Hegebeitrags-Einnahmen fliessen auf ein Hegekonto, welches vom BKFV unter  Aufsicht  des  Kantons  verwaltet  wird  und  den  Vereinen  zufliesst,  welche Hegearbeiten leisten. Darunter fallen unter anderem die Erbrütung und  Aufzucht  von  Besatzfischen,  Bestandeskontrollen,  Notabfischungen,  Gewässerunterhalt  bis  hin  zur  Durchführung  von  Fischereikursen.  Die  restlichen  30%  gehen  an  den  Kanton  für  den  Verwaltungsaufwand  und  zusätzliche fischereiwirtschaftliche Hegemassnahmen. Von der Zahlung des Hegebeitrags befreit sind insbesondere alle Mitglieder des BKFV. Informationen zu den Voraussetzungen, um vom Hegebeitrag befreit  werden  zu  können,  finden  sich  auf  der  BKFV-Webseite.

Die wichtigsten Änderungen der Fangvorschriften
In Patent- und Pachtgewässern gelten neue Fangbeschränkungen für Zander und Bachforelle. Es dürfen pro Tag höchstens 5 Zander und pro Ka-lenderjahr  höchstens  50  Bachforellen  behändigt  werden.  Für  den  Zander  gilt zudem eine Schonzeit vom 1.4. – 30.5.
Für  die  Äsche  gilt  in  der  Aare  Interlaken  neu  ein  Fangmindestmass  von  40  cm.  Die  Schonzeit  der  Äsche  wird  über  die  warmen  Sommer-monate  verlängert  und  dauert  neu  in  allen  Gewässern  bis  zum  31.8.

Fanggeräte:  der  Köderfischfang  darf  künftig  nicht  mehr  mit  dem  Köderblatt  betrieben  werden.  Bei  der  Freiangelei  ist  die  Verwendung  des  Wiederhakens künftig generell untersagt.

Ferner  stellt  das  FI  künftig  keine  Duplikate  von  Sachkunde-Bescheinigungen mehr aus, diese können ab 2020 nur noch bei der Geschäftsstelle „Netzwerk Anglerausbildung Schweiz“ verlangt werden.